August 2017
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UMSATZSTEUER
Der 5. Senat des FG Münster hat sich mit der bisher nicht abschließend geklärten Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach dem Urteil des FG Münster vom 10.12.2015 wirken im Einspruchsverfahren Rechnungsberichtigungen grds. zurück; danach, d.h. Berichtigungen erst im Klageverfahren, dagegen nicht mehr.